Wussten Sie, dass...?

Wechsel oder Kündigung der Zusatzversicherung:
Vorsicht, nichts überstürzen!

 

Das sollten Sie beherzigen:
 

Komplementärmedizin ist durch die Grundversicherung nur minimal gedeckt.

Die Grundversicherung übernimmt lediglich die Kosten für gerade mal 180 TCM-Behandlungsminuten pro Halbjahr. Nach Berücksichtigung von Selbstbehalt und Franchise vergütet Ihnen die Krankenkasse im besten Fall noch ein paar Franken.
 

Der bescheidene Kostenbeitrag der Grundversicherung ist an Bedingungen geknüpft.

Sie erhalten die Rückerstattung aus der Grundversicherung nur dann, wenn die TCM-Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt (Dr. med.) durchgeführt wird. Lassen Sie sich dagegen von Ihrer speziell ausgebildeten TCM-Spezialistin behandeln, gehen Sie leer aus.
 

Bei einem Wechsel oder einer Kündigung der Zusatzversicherung droht eine erneute Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln oder kündigen und später neu abschliessen wollen, müssen Sie wiederum eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Je nach Ergebnis schliesst die Krankenkasse gewisse Leistungen aus.
 

Für die Grundversicherung sind Sie an keinen Anbieter gebunden.

Es ist absolut problemlos, die Grundversicherung mit einem anderen Anbieter abzuschliessen und die Zusatzversicherung bei Ihrer bestehenden Krankenkasse weiterzuführen.
 


Die Therapeutinnen und Therapeuten der Praxis TCM Chan sind ausnahmslos Mitglieder der Branchenverbände und -organe und werden von allen Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Damit ist die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen in jedem Fall gewährleistet. Anmeldungen sind auch ohne ärztliche Zuweisungen möglich.

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